Die „Honorarberatung“ ist in Deutschland durch das zum 1.8. 2014 in Kraft tretende Honorar-Anlageberatungsgesetz gestützt, durch welches auch das eigenständige Berufsbild der neuen Beratungsform definiert wird.

Ein Blick über die Grenzen zeigt sehr unterschiedliche Vergütungsstrukturen .

Auch andere europäische Staaten gehen den Weg der „Honorarberatung“

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Sie schlagen dabei jedoch unterschiedliche Pfade ein; ein radikales Provisionsverbot gibt es bisher nur in wenigen Ländern:

1.) Großbritannien hat sich seit Anfang 2013 ganz vom alten Provisionsmodell verabschiedet. Die Finanzaufsicht verbietet Provisionszahlungen der Produkteigner an den Vertrieb. Die „Honorarberatung“ ist seitdem Standard.

2.) In den Niederlanden ist das Provisionsverbot seit Januar 2013 gesetzlich geregelt, bereits seit 2009 wurde von den Versicherern für fondsgebundene Policen keine Vermittlungsgebühr mehr bezahlt.

3.) In Dänemark sind seit 2004 Nettoprämiensysteme bei den Versicherern verbreitet, seit 2008 wird die Beratung ausschließlich von Kunden bezahlt. Die Dänen verfügen daher schon über fünf Jahre praktische Erfahrung mit der „Honorarberatung“.

4.) In Norwegen und Schweden ist die „Honorarberatung“ noch freiwillig geübte Praxis, die Versicherer schränken jedoch auf Verbandsempfehlung die Provisionszahlungen zunehmend ein.

5.) In Finnland fing der Umstellungsprozess bereits 2005 an, seit 2008 können sich Makler nur noch direkt von ihren Kunden vergüten lassen.

6.) In Litauen soll seit 2007 ein Gesetz die Courtragenzahlungen von Versicherern an Makler verbieten, doch gab es in dem Land vor dem EU-Beitritt viele andere Dinge zu erledigen. Die „Honorarberatung“ wird aber zeitnah gesetzlich geregelt.

7.) Auch in der Schweiz wartet seit 2009 ein Gesetzesentwurf darauf, die „Honorarberatung“ zu regeln. Die Berater sind durch den Entwurf verpflichtet, alle von den Versicherern erhaltenen Provisionen offen zu legen und an die Kunden herauszugeben.

Deutschland ist der einzige europäische Staat, der bislang sowohl der honorarbasierten Beratung als auch dem Provisionsmodell eine Chance einräumt. Die Verbraucher können selbst entscheiden, auf welche Art sie beraten werden wollen. Die verbraucherfreundlichen Vorteile der Beratung auf Honorarbasis werden sich aufgrund der Transparenz auch bei uns durchsetzen.

Der Weg der Finanzberatung Frommholz OHG

Seit vielen Jahren haben sich im Sprachgebrauch und bei uns in der Firma die Begriffe „Honorarberatung“ und „Honorarberater“ etabliert. Durch das zum 1.8.2014 in Kraft getretene Honorarberatergesetz werden nun die Begriffe „Honorar-Anlageberater“ (Zulassung nach §32 KWG, Aufsicht BaFin) und „Honorar-Finanzanlagenberater“ (Zulassung nach §34h GewO, Aufsicht IHK) geschützt. Wir haben uns für den Honorar-Finanzanlagenberater (gemäß DIHK: gewerbliche Honorarberatung) entschieden.

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